Stand: Oktober 2024
Einleitung
Das Wohl der Kinder in unserer Tageseinrichtung liegt uns besonders am Herzen. Die Kindertagesstätte soll ein sicherer Ort für Kinder sein, um sich körperlich, geistig sowie seelisch entwickeln zu können. Um diese Zielsetzung gewährleisten zu können, muss ein verantwortliches Handeln auf allen Ebenen stattfinden. Aus diesem Grund und auf Basis der gesetzlichen Regelung zum Schutz des Kindeswohls haben wir ein Kinderschutzkonzept zur Prävention und Intervention in unserer Einrichtung erarbeitet. Es soll die Reflexions- sowie Handlungsfähigkeit aller in unserer Einrichtung schulen, um Gefährdungen frühzeitig abzuwenden. Speziell die Sensibilität für das Wohl der Kinder muss hoch sein.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Kinderschutz ist eine Haltung, die geprägt ist durch Empathie und Respekt allen Menschen gegenüber – vor allem aber auch gegenüber den Rechten und Bedürfnissen von Kindern und dem Willen, sich dafür einzusetzen. In Eltern-Kind-Initiativen besteht die Besonderheit der Selbstverwaltung – darunter ist die Elternmitarbeit gemeint. Die Eltern der Kinder bringen sich aktiv in den KiTa-Alltag ein und sind daher ebenfalls Teil des Betreuungskonzeptes. Aus diesem Grund sind wir als Eltern-Kind-Initiative auch dazu verpflichtet, die Elternschaft regelmäßig über den Kinderschutz zu informieren sowie diese aktiv einzubinden. Diese Verpflichtung gilt für uns für alle die in diesem Konzept angesprochenen Bereiche.
Unser Leitbild
Unser Motto heißt: Kindsköpfe haben Herz, Hand und Fuß! Die Leitidee ist dabei folgende: Wir wollen Kinder in einer Gemeinschaft aufwachsen lassen und durch die Ganztagesbetreuung dazu beitragen, dass Familie, Freizeit und Beruf vereinbart werden können. Ein hoher Betreuungsschlüssel schafft die Voraussetzung für eine intensive und individuelle Beziehung zwischen Kindern und pädagogischen Fachkräften und ist die Grundlage für unsere Pädagogik. Unser gemeinsames Ziel ist es, den Kindern ein gutes Selbstwertgefühl zu vermitteln.
Mitbestimmen - Mitgestalten
Bei der Selbstverwaltung ist die Elternmitarbeit der Schwerpunkt, der unsere Eltern- Kind- Initiative zu „unserer KiTa“ macht. Unsere KiTa wird daher immer so gut sein, wie sich jeder selbst einbringt. Deshalb wird von den Eltern Engagement und Mitarbeit erwünscht und auch eingefordert. Unsere Grundsätze und pädagogischen Ziele werden von basisdemokratischen Beschlüssen getragen. Als KiTa stehen wir in kontinuierlichem Austausch mit anderen Trägern und Einrichtungen.
Verlässlich - Vertraut
Kinder wie Eltern fühlen sich „heimisch“ bei den Kindsköpfen. Wir haben Vertrauen in das pädagogische Team und schätzen die familiäre Atmosphäre in unseren altersgemischten Gruppen. Die KiTa bietet jedem Raum sich einzubringen und gibt Geborgenheit, die auffängt und trägt.
Pädagogisch - Professionell
Die pädagogischen Fachkräfte sind echte Profis. Gemeinsam mit den Eltern geben sie den Kindern die Möglichkeit, unbeschwert und weitgehend frei von Zwängen und Leistungsdruck heranzuwachsen. Wir alle sind offen für Neues. Dies bedeutet, vielseitige und situativ orientierte Angebote zu entwickeln, die Spaß und Phantasie, Lebensfreude, Kreativität und lustvolles Entdecken fördern. Fortbildungen und Weiterqualifizierungen der Erzieher*innen sind daher selbstverständlich.
Miteinander - Füreinander
Wir bilden durch unsere Angebotsvielfalt und der Idee einer sozialen Gemeinschaft einen gewachsenen Rahmen, innerhalb dessen die Kinder ein verlässliches Selbstbild durch kontinuierliche Selbsterfahrung erwerben. Im Zusammenleben in der Gruppe, begleitet und angeleitet durch professionelle, pädagogische Fachkräfte sowie durch das ehrenamtliche Engagement der Eltern, können Werte wie Ehrlichkeit, Uneigennützigkeit, Disziplin, Toleranz, die Stärken und Schwächen eines Gegenübers sowie der konstruktive und gewaltfreie Umgang mit Konflikten, voneinander gelernt und miteinander geübt werden. Die Kinder entdecken individuell die Welt und spüren ihre eigenen Fähigkeiten. In einer von gegenseitiger Wertschätzung geprägten Atmosphäre erfahren sie Empathie und Respekt gegenüber Mensch und Natur. Durch einen freundschaftlichen Umgang miteinander, im alltäglichen Spannungsfeld zwischen Solidarität und gleichzeitigem Einstehen für seine Meinung und Überzeugung, entwickelt sich die soziale Kompetenz eines jeden Kindes.
1. Prävention
1.1 Verhaltenskodex
Verhaltenskodex für Mitarbeiter*innen und Eltern in Tagesangeboten für Kinder
Die Arbeit mit Kindern lebt durch vertrauensvolle Beziehungen von Menschen untereinander. Durch diese Beziehungen wollen wir jungen Menschen Selbstbewusstsein vermitteln, ihre Identität stärken und sie befähigen, eine gesunde Beziehung zu sich selbst und zu anderen zu entwickeln und zu leben. Das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und in die Beziehung zu anderen Menschen soll gestärkt werden. Vertrauensvolle Beziehungen sind nur möglich in einem Umfeld, das frei von körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt gestaltet ist. Aus diesem Grund halte ich mich an folgende Grundsätze:
1. Ich verpflichte mich, alles in meiner Macht Stehende zu tun, dass Kinder und Jugendliche in unserer Einrichtung vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt bewahrt werden.
2. Ich beachte die gesetzlichen Vorschriften.
3 Ich beziehe gegen gewalttätiges, diskriminierendes, rassistisches und sexistisches Verhalten aktiv Stellung und thematisiere offen und präventiv körperliche sowie sexuelle Themen. Ich gebe Kindern Sicherheit und Orientierung, indem ich unangemessenes Verhalten korrigiere und die Kinder dabei begleite.
4. Ich versuche auf verbales und nonverbales, abwertend vergleichendes, abwertendes und ausgrenzendes Verhalten zu verzichten.
5. Ich nehme die Gefühle, Intimsphäre und die individuellen körperlichen Grenzempfindungen der mir anvertrauten Kinder wahr sowie ernst. Ich erkenne an, dass jeder Mensch ein Individuum mit eigener Persönlichkeit ist. Die Kinder erfahren in unserer Einrichtung in allen intimen Situationen Schutz. Wir achten auf die Signale des Kindes, um in beschämenden Momenten angemessen zu reagieren.
6. Ich unterstütze Kinder in ihrer Entwicklung und respektiere ihren Willen und ihre Entscheidungsfreiheit. Ich begegne ihnen mit Wertschätzung und Respekt. Ich biete ihnen die Möglichkeit, ihr Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entfalten.
7. Konflikte löse ich gewaltfrei. Ich bemühe mich stets um beschreibende und nicht wertende Äußerungen. Wenn Konflikte eskaliert sind, sorge ich für eine Atmosphäre, die für alle Beteiligten eine Rückkehr ermöglicht.
8. Mir ist bewusst, dass es ein Machtgefälle zwischen mir als Mitarbeiter*in einerseits und Kindern andererseits gibt. Mit der mir übertragenen Verantwortung in der Mitarbeit gehe ich sorgsam und bewusst um.
9. Im dienstlichen Kontakt kommt es zu einem intensiven Austausch über Gefühle und Bedürfnisse, wodurch eine große Nähe entstehen kann. Wenn es zu privaten Kontakten zu mir anvertrauten Kindern und deren Eltern kommt, achte ich besonders auf die Verschwiegenheit und missbrauche nicht meine Rolle zu mir anvertrauten jungen Menschen.
10. Ich gestalte die Beziehungen zu den Kindern transparent und gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Mit den Eltern der betreuten Kinder arbeite ich vertrauensvoll zusammen, respektiere sie in ihrer Verantwortung und informiere sie über unsere Grundsätze für das Kindeswohl.
11. Ich ermutige Kinder, sich an erwachsene Vertrauenspersonen zu wenden, wenn sie Situationen erleben, in denen sie sich nicht wohl fühlen.
12. Ich verzichte auf bestechende Bevorzugungen von Eltern, Kindern und Mitarbeiter*innen.
13. Ich nehme Hinweise und Beschwerden von Mitarbeiter*innen, Kindern, Eltern, Praktikant*innen und anderen Personen ernst, höre zu und gehe diesen nach.
14. Ich kenne und aktiviere die Verfahrenswege bei allen Formen von (vermuteter) Kindeswohlgefährdung und die entsprechenden Ansprechpersonen. Ich informiere bei Verdacht meine direkten Vorgesetzten und leite somit ein Kinderschutzverfahren nach § 8a SGB VIII ein.
15. Ich spreche im Team offen an, wenn ich Situationen erlebe oder beobachte, die nicht im Einklang mit diesem Verhaltenskodex stehen.
Diesem Verhaltenskodex bin ich verpflichtet und ich halte mich an die oben genannten Inhalte.
1.2 Partizipation
Was verstehen wir unter Partizipation?
“Partizipation heißt, Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden.“ Richard Schröder
Partizipation (teilnehmen, Anteil haben) ist nicht nur eine Idee, sondern ein Kinderrecht! Die Grundlagen der Partizipation der Kinder sind in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989, im Kinder- und Jugendhilfegesetz und im Orientierungsplan für Bildung und Erziehung Baden- Württemberg verbindlich festgeschrieben. Wir als Erwachsene tragen die Verantwortung, Kindern zu ihrem Recht zu verhelfen! Beteiligung und Teilhabe sind der Schlüssel zur Bildung. Lebenslanges Lernen ist möglich, wenn ein Kind an seinem Lernprozess aktiv beteiligt ist und es dessen Verlauf direkt bestimmen und in seinem eigenen Tempo lernen kann. Hat ein Kind gelernt, sich selbst Wissen mit Themen, die sein Interesse gefunden haben, anzueignen, wird Lernen stets Genuss bleiben. Selbstbildung braucht daher das Interesse und vor allem die Aktivität des Kindes. Deshalb ist unserer Ansicht nach das Lernen in der Frühpädagogik stets mit der Lebenswelt und den Alltagsthemen des Kindes verknüpft. Ein Kind das weiß, wie man sich Wissen selbst aneignen kann, wird unabhängiger von anderen Personen. Wenn ein Kind seinen eigenen Fähigkeiten vertraut und sich auch neue Aufgaben zutraut, an denen es wachsen oder daraus lernen kann, wird es mit Misserfolgen besser umgehen können und selbstbewusster. Kinder bekommen das Wissen von uns nicht eingetrichtert. Das Vermitteln und Einüben von Kompetenzen, wie man sich Lernen aneignen kann oder wie man zu Wissen gelangt, sind uns wichtig.
Wie setzen wir Partizipation um?
Partizipatives Handeln ist der Schlüssel dazu, Kinder auf Augenhöhe und gleichberechtigt einzubeziehen. Meinungen und Wünsche bekommen einen Raum - gleichzeitig sind die Kinder aber herausgefordert, sich zu reflektieren, unterschiedliche Bedürfnisse miteinander auszuhandeln und faire Ergebnisse zu finden. Das schafft Selbstständigkeit und Selbstwirksamkeit. Kinder merken, dass sie etwas einbringen können. Es stärkt die Zugehörigkeit zur Gruppe und hilft ihnen, soziale Kompetenzen auszubilden. Sie müssen sich immer wieder mit unterschiedlichen Ansätzen, Schwierigkeiten und Stolpersteinen auseinandersetzen. Wir unterstützen unsere Kinder dabei aktiv zu sein, sich in die Gruppe einzubringen, ihre Meinung zu vertreten oder die Meinung von anderen anzuerkennen. Das üben wir in unseren täglichen Aktivitäten. Eine Umgebung, in der sich Kinder beteiligen dürfen und ihre Anliegen ernst genommen werden, trägt dazu bei, dass sie sich zu jungen, selbstbewussten Menschen entwickeln können. Partizipation bedeutet nicht, den Kindern alle Entscheidungsgewalt zu überlassen. Aber wir wollen die Kinder achtsam begleiten, offen für ihre Belange sein und sie altersentsprechend unterstützen! Dies sind nur einige Beispiele für die aktive Mitgestaltung unserer Kinder:
Die Liste der Beispiele ist lang und tagtäglich kommen neue dazu. Wir sind fest davon überzeugt, dass es sich für uns alle lohnt. Nur so wird aus der Kita unsere Kita!
Beteiligung - Partizipation – U3
Damit die unter dreijährigen Kinder einen guten und unbeschwerten Start bei uns haben, steht ihnen für die erste Zeit ein*e Bezugserzieher*in zur Seite, der*die sie den ganzen Tag begleitet. So kann in dieser Zeit eine gute vertrauensvolle und tragfähige Beziehung entstehen. Dadurch kann sich das Kind Schritt für Schritt in seinem eigenen Tempo zurechtfinden, Kontakte zu anderen Kindern aufnehmen, die Räumlichkeiten kennenlernen und sich in die Gruppe integrieren. Da die Kommunikation fast ausschließlich nonverbal geschieht, müssen wir durch genaues Beobachten Signale, Wünsche, Bedürfnisse und Ängste der Kinder wahrnehmen und verstehen, um darauf reagieren zu können. Eine liebevolle Atmosphäre, klare Strukturen, ein übersichtlicher Tagesablauf und feste Rituale sind für die Kinder wichtig. Diese geben ihnen Halt und Orientierung. Wir gehen auf den Tagesrhythmus der Kinder ein, beispielsweise beim Essen und Schlafen, oder wenn sie Ruhepausen benötigen. Am Anfang sind Rückzugsmöglichkeiten oder Gruppentrennung wichtig, damit die Kinder nicht überfordert sind. Gleichzeitig bietet es eine Möglichkeit für ein altersgerechtes Angebot.
Rückzugsmöglichkeit in der Kita
Beim Morgenkreis sind anfangs alle Kinder dabei. Wir schauen, welche Kinder anwesend sind und wer fehlt, singen ein Begrüßungslied und machen ein Fingerspiel oder ein einfaches Bewegungsspiel. So sind auch unsere Jüngsten von Anfang an in die Gruppe integriert und fühlen sich dazugehörig. Wer möchte, kann darüber hinaus noch für weitere Aktionen im Morgenkreis bleiben. Die anderen Kinder gehen zum Freispiel oder einem anderen kleinen Angebot. Auch während des Tages steht uns diese Möglichkeit zur Verfügung. So bleiben wir am Anfang mit den jungen Kindern oft noch auf dem Hof, während die Großen auf den Spielplatz gehen. So können sie in kleiner Gruppe im Sandkasten spielen oder Dreirad und Roller fahren.
Wickeln und der Weg zum trocken werden
Vor dem Wickeln oder Toilettengang wird jedes Kind angesprochen und kann sich so darauf vorbereiten. Stören wir im Spiel, so kann es auch ein kleines Spielzeug oder ein Buch mitnehmen oder wir warten noch etwas ab. Möchte ein Kind von einer*m bestimmten Erzieher*in gewickelt werden, gehen wir darauf ein. Wir nehmen uns Zeit für diesen Vorgang. Beim Wickeln sprechen wir mit dem Kind, erzählen was wir tun, singen ein Lied und kommen so intensiv in Kontakt und vertiefen unsere Beziehung. Der Übergang von der Windel zum Töpfchen wird von uns behutsam begleitet. Das Kind muss dazu bereit sein. Möchte es nicht, dann muss es nicht. Wir richten uns nach den Wünschen und Bedürfnissen des Kindes und sind in engem Austausch mit den Eltern.
Essen
Das Mittagessen der jüngeren Kinder findet getrennt von den Großen statt, so haben sie mehr Ruhe und können sich ganz auf das Essen konzentrieren. Vor dem Essen nehmen wir uns meist Zeit für ein Fingerspiel oder ein Lied, das sich die Kinder wünschen können. Sie werden von drei Erzieherinnen begleitet, so können wir jedem Kind gerecht werden und bei Bedarf beim Essen helfen. Uns ist eine gute Atmosphäre wichtig, dazu gehört auch, dass wir uns mit den Kindern unterhalten und austauschen.
Schlafen
Für die Kinder unter drei Jahren haben wir einen extra Schlafraum. Jedes Kind hat seinen eigenen Schlafplatz mit dem eigenen Foto. So erkennt es gleich seinen Platz. Die Kinder können sich ein Kuscheltier oder ein Schmusetuch von zu Hause mitbringen. So haben sie einen vertrauten Gegenstand, der ihnen am Anfang Halt gibt. Die Kinder werden von drei Pädagog*innen begleitet. Wir singen den Kindern Schlaflieder vor oder ziehen eine Spieluhr auf. So entsteht eine angenehme und entspannte Atmosphäre, in der die Kinder gut zur Ruhe kommen und einschlafen können.
1.3 Beschwerdewege und Ansprechpersonen
Beschwerde: “Klage, mit der man sich über jemanden oder etwas beschwert.” (https://www.duden.de/rechtschreibung/Beschwerde)
Grundsätzlich gilt, dass jeder die Möglichkeit hat Kritik zu äußern, sowohl die Eltern, die Kinder als auch die Erzieher*innen. Dies geschieht in persönlicher, schriftlicher oder anonymer Form.
Um Beschwerden transparent zu machen stehen unterschiedliche Beschwerdeformen und Kommunikationswege für die Eltern, die Kinder und die Erzieher*innen zur Verfügung, diese werden im weiteren Verlauf erläutert.
Beschwerden der Kinder
Die Kinder haben das Recht, ihre Beschwerden zu äußern und Anspruch darauf, dass diese gehört und adäquat behandelt werden. Die Kinder können im Alltag auf eine*n Erzieher*in ihrer Wahl zugehen und ihre Beschwerde äußern. In einem geschützten Rahmen wird eine gemeinsame Lösung gesucht. Die Beschwerden werden von den Erzieher*innen immer ernst genommen und haben höchste Priorität. Es wird geschaut, ob man die Beschwerde im kleinen Rahmen klären kann, oder es im Morgenkreis thematisiert und mit allen Kindern eine Lösung gesucht wird. Bei jüngeren Kindern bzw. wenn Kinder sich nicht oder noch nicht verbal äußern können sind die Erzieher*innen dazu angehalten, die vielfältigen Ausdrucksformen wie z.B. weinen, schreien, traurig sein, etc… zu deuten und darauf angemessen zu reagieren. Wir begegnen Kindern mit Respekt und Wertschätzung, damit sie ihre Beschwerden angstfrei zeigen und äußern können.
Beschwerden der Eltern
Um eine effektive Zusammenarbeit mit den Erzieher*innen zu gewährleisten, erklären sich die Eltern damit einverstanden, die zum Informationsaustausch bestimmten Kanäle zu benutzen, so zum Beispiel:
Bei einem Konflikt gilt es, Respekt und Vertrauen gegenüber den Erzieher*innen zu beweisen. Meist findet ein Gespräch mit dem Personalbeauftragten und dem Vorstand statt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Beschwerden anonym in das Postfach vom Verwaltungsvorstand zu werfen. Die Eltern werden als Beschwerdeführer sehr ernst genommen; es wird zügig geschaut, dass wir das Problem/das Anliegen aus der Welt schaffen können.
Beschwerden der Beschäftigten
Bei Beschwerden von Seiten der Erzieher*innen wird das Gespräch mit der Leitung gesucht, evtl. werden das Team oder der Personalvorstand/Personalbeauftragte miteinbezogen. Darüber hinaus nutzen wir die Beratung vom Dachverband, externe Moderationsangebote oder das Coaching. Gemeinsam werden Lösungen für die zugrunde liegenden Beschwerden/Probleme gesucht. Es ist uns wichtig, dass die Erzieher*innen in ihren Anliegen gehört und verstanden werden. Grundvoraussetzung ist eine klare Haltung, die Kritik und Beschwerden als Chance zur Weiterentwicklung für die Einrichtung zu sehen.
1.4 Sexualpädagogisches Konzept
Bedeutung des sexualpädagogischen Konzeptes
Das von Erzieher*Innen sowie Eltern gemeinsam erarbeitete sexualpädagogische Konzept soll als Qualitätsmerkmal für unsere Einrichtung dienen und verschafft allen Beteiligten, allen voran den Eltern, Sicherheit. Dieses Konzept dient der Begleitung, Stärkung und dem Schutz der kindlichen Sexualität. Hierzu wurde ein nachvollziehbares und anwendbares Regelwerk erstellt, das die Basis für eine gemeinsame Haltung im Team darstellt und einen sicheren Umgang damit garantiert. Es hilft uns, über Sexualität zu sprechen und verhindert so eine Sprachlosigkeit im Umgang mit diesem sensiblen Thema. Unsere Grundannahme ist hierbei, dass Sexualität von Beginn an zur kindlichen Entwicklung dazu gehört. Ebenso sind wir der Überzeugung, dass Sexualerziehung immer stattfinden kann und soll.
Merkmale der kindlichen Sexualität:
Die kindliche Sexualität ist spielerisch, neugierig und spontan, das heißt, sie ist nicht auf zukünftige Handlungen gerichtet. Den Kindern geht es um ein lustvolles Erleben des eigenen Körpers mit allen Sinnen. Sie erleben ihre Sexualität völlig sorgenfrei. Das Erforschen und Ausprobieren verschafft ihnen ein Wohlgefühl, es schenkt Nähe, Geborgenheit und Vertrauen. Sexualität bleibt für Kinder zunächst egozentrisch und geschieht oft unbewusst. Dabei gibt es für sie noch keine Trennung von Sexualität, Schmusen und genitaler Sexualität. Kindliche Sexualität ist also ganzheitlich und von Beginn an vielfältig. Die Kinder wählen sich situationsbedingt ihre Spielpartner*innen aus. Das kindliche Spielen mit und das Erforschen der eigenen Sexualität bleibt dabei unbefangen und schamfrei, ebenso frei von Werten und Normen. Für alle Beteiligten ist es wichtig zu wissen, dass sexuelle Fantasien und Erotik den Kindern zunächst völlig fremd sind.
Regeln (für Spiele) zur Körpererforschung
Wir begleiten, stärken und schützen die Kinder im Bereich der kindlichen Sexualität und unterstützen deren Suche nach ihrer Geschlechtsidentität. Das bedeutet für uns: Grundsätzlich haben alle Kinder das Recht auf unbeobachtetes Spiel. Allerdings müssen die Spielpartner*innen eine vergleichbare innere Stärke haben. An folgende Regeln sollen sich alle Kinder zu jeder Zeit halten:
Wenn Kinder in der Körpererforschung sehr aktiv sind, dann verstärken wir unsere Beobachtung zum Schutz der Kinder. Wir respektieren dabei sowohl die Schau- und Zeigelust der Kinder, aber achten gleichzeitig auch ihre Schamgefühle. Erkennen wir grenzüberschreitendes Verhalten, reagieren wir pädagogisch darauf. Dabei orientieren wir uns im Falle solcher Grenzüberschreitungen am Handlungsschema 7.5 aus dem BAGE Leitfaden zur Umsetzung des Kinderschutzgesetzes.
2. Trägerverantwortung
Im SGB VIII ist geregelt, dass der Träger einer Einrichtung für den allgemeinen Schutz gegenüber Kindern und Jugendlichen zuständig ist. Hierfür sind eine klare Aufgabenverteilung, geregelte Zuständigkeiten sowie transparente, verlässliche Kommunikationswege unabdingbar. Für die Einhaltung sowie Umsetzung der Vorgaben ist u.a. der Personalvorstand verantwortlich, da die Trägerverantwortung ein Teil der Personalverantwortung ist.
Welche Kommunikationswege Eltern, Kinder und Erzieher*innen zur Einreichung eines Verdachts bzw. einer Beschwerde gehen können, wird in Kapitel 1.3 „Beschwerdewege und Ansprechpersonen” detailliert beschrieben. Für das Verfahren5 bei Verdacht auf Kindswohlgefährdung orientiert sich die Kita an dem Handlungsschema des BAGE-Leitfadens. Die Kitaleitung sowie der Personal- und Verwaltungsvorstand weisen in Einstellungsgesprächen aber auch in Auswahlgesprächen für Kitaplätze bereits auf die Haltung zum Kinderschutz, der entsprechenden Team- und Einrichtungskultur sowie auf das Kinderschutzkonzept hin. Dabei werden das Leitbild, die pädagogische Grundhaltung sowie die Werte unserer Einrichtung vorgestellt. Das Kinderschutzkonzept kann jederzeit auf der Homepage www.kindskoepfe.org eingesehen werden. Zudem wird ein Ordner zum Thema Schutzkonzept in den Räumlichkeiten der Einrichtung für alle zugänglich bereitgestellt.
2.1 Aufgabenverteilung
Die Zuständigkeiten innerhalb der Kita für den Kinderschutz sind geklärt und für alle transparent sowie sichtbar in einem Organigramm in der Einrichtung veröffentlicht. Aufgrund unserer oben beschriebenen Besonderheit als Eltern-Kind-Initiative sind sowohl von Seiten der Eltern (Personal- und Verwaltungsvorstand sowie Kinderschutzbeauftragte*r) als auch von Seiten der pädagogischen Fachkräfte (Kitaleitung und Kinderschutzbeauftrage*r) mehrere Verantwortliche definiert. Dadurch bestehen im Falle von Abwesenheit klare Vertretungsregelungen. Auf die einzelnen Aufgaben wird in Abschnitt 2.2, 2.3 und 2.4 eingegangen.
Im Falle eines Wechsels der Kitaleitung, des (Sach- sowie Personal-) Vorstands oder des/der Kinderschutzbeauftragten auf Seiten der Eltern bzw. Erzieherinnen findet jeweils eine Übergabe statt. Die scheidende Person ist hierbei für eine vollständige sowie ordnungsgemäße Einarbeitung
2.2 Personalverantwortung
Es wird nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) bei allen einzustellenden bzw. beschäftigten Personen, in der Regel auch bei allen neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen sowie den Eltern das erweiterte Führungszeugnis geprüft. Hierbei soll sichergestellt werden, dass niemand, der regelmäßig mit den Kindern zu tun hat, einschlägig vorbestraft ist. Alle fünf Jahre muss erneut ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.
Auf Seiten der Belegschaft kümmert sich der Personalvorstand um die Einsicht der erweiterten Führungszeugnisse. Er/sie fordert regelmäßig alle Angestellten im Fünfjahresrhythmus auf, den Nachweis vorzulegen. Auf Seiten der Eltern stellt der Verwaltungsvorstand die regelmäßige Überprüfung sicher und dokumentiert diese (siehe hierzu Tabelle 3: Übersicht über die regelmäßige Einsichtnahme in das Erweiterte Führungszeugnis der Mitarbeiter*innen sowie Eltern). Der/die Kinderschutzbeauftragte der Eltern sowie der Personal- als auch bei Bedarf der Verwaltungsvorstand nehmen bei Amtsübernahme an der Schulung für Kinderschutz speziell für Eltern-Kind-Initiativen teil. Ggf. wird diese nach einigen Jahren nochmals aufgefrischt.
2.3 Eltern
Gemeinsam – mit der Elternschaft und den Erzieher*innen – wurde das Schutzkonzept erarbeitet und regelmäßig bei Elternabenden sowie Teamsitzungen vorgestellt und diskutiert. Ebenso wie die pädagogischen Fachkräfte unterzeichnen auch alle Eltern den gemeinsam erarbeiteten Verhaltenskodex. Bei den Neuzugängen ist dieser bereits Teil der Vertragsunterlagen. Zudem findet einmal jährlich eine Informationsveranstaltung in der Einrichtung für die Eltern statt, wo nochmals explizit auf das Kinderschutzkonzept hingewiesen, die Ergebnisse der jährlich durchzuführenden Risiko- und Potenzial-Analyse vorgestellt wird und bei Bedarf externe Fachleute für Vorträge eingeladen werden.
2.4 Fortbildungen
Die pädagogischen Fachkräfte werden regelmäßig dazu angehalten, an Fortbildungen zum Kinderschutz teilzunehmen, um ihre Kompetenzen zu sichern und zu erweitern. Bei Verletzungihrer arbeitsrechtlichen Pflichten werden Maßnahmen wie Personalgespräch, Abmahnung und Kündigung in Betracht gezogen und angewandt. Der Personalvorstand ist dafür verantwortlich, die pädagogischen Fachkräfte auf Ihre Weiterbildungspflicht hinzuweisen und zu dokumentieren. Zu Beginn Ihrer Tätigkeit in der Einrichtung sind die Fachkräfte nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit verpflichtet, eine Erstausbildung “Kinderschutz” (Dauer: drei Tage) zu absolvieren. Auf Nachweis einer bereits besuchten Erstausbildung kann dies entfallen. Eine Auffrischung ist alle sechs Jahre erforderlich. Der Dachverband bietet hierfür einmal jährlich einen Workshop an. Die Teilnahme findet jährlich im Wechsel durch eine*n Erzieher*in statt. Gemeinsam mit der Kitaleitung wird Anfang des Jahres festgelegt, welche*r Mitarbeiter*in die Fortbildung besucht. Spätestens alle sechs Jahre sollte jedoch eine Auffrischung erfolgen. Nach erfolgreicher Teilnahme reichen die Fachkräfte die Nachweise beim Personalvorstand zur Dokumentation ein.
3. Potenzial- und Risikoanalyse
Unsere Einrichtung soll ein Schutzort sein. Diese Risikoanalyse unter Berücksichtigung vorhandener Schutzfaktoren und Ressourcen bildet die Basis für die (Weiter-) Entwicklung von Schutzmaßnahmen. Sie soll offenlegen, wo die verletzlichen Stellen unserer Einrichtung liegen. Die Ergebnisse der Risikoanalyse sollen aufzeigen, wie sich der Schutz von Kindern verbessern lässt. Die Durchführung der Risikoanalyse soll partizipativ mit allen Akteur*innen erfolgen, insbesondere unter Beteiligung von Kindern und Eltern. Die Eltern werden über die durchgeführten Analysen an einem Elternabend informiert. Ziel ist das Zusammenführen von unterschiedlichen Perspektiven und Eindrücken sowie die Anregung eines Dialogs. Für die Umsetzung ist eine systematische Planung notwendig, bei der Ziele, Verfahrensweisen, Zuständigkeiten, Ressourcen und nötige Zeitperspektiven festgelegt werden. Auch die Risikoanalyse sollte kontinuierlich fortgeschrieben werden. Die Analyse wird einmal jährlich von den pädagogischen Fachkräften sowie dem/der Kinderschutzbeauftragten der Eltern durchgeführt. Der Personalvorstand weist regelmäßig auf die Pflicht zur Durchführung hin. Bei der Analyse werden untenstehende Fragen bearbeitet und bei Bedarf an neue Erkenntnisse, Fragen sowie Vorgaben zur Umsetzung angepasst. Als Grundlage werden die Ergebnisse aus dem Vorjahr herangezogen und auf Aktualität sowie neue Anforderungen in der Kita überprüft. Die Erzieherinnen sowie der/die Kinderschutzbeauftragte der Eltern dokumentieren hierbei die Antworten. Die Ergebnisse werden bei der Informationsveranstaltung zum Kinderschutz den Eltern präsentiert und allen zugänglich im Ordner für den Kinderschutz aufbewahrt. Es bietet sich daher an, die Risiko- und Potenzial- Analyse immer vor dem Informationstermin durchzuführen.
Strukturelle Risikofaktoren
Risikofaktoren auf der Ebene des pädagogischen Konzeptes
9. Welche Beteiligungsstrukturen und Beschwerdeverfahren gibt es?
10. Wie sieht das sexualpädagogische Konzept aus?
Risikofaktoren auf der Ebene der Zielgruppe
11. Welche individuellen Bedürfnisse, Einschränkungen und Vulnerabilitäten der Kinder müssen beachtet werden?
12. Inwieweit könnten das Alter, der Entwicklungsstand, fehlende oder eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit, Teilhabebeeinträchtigungen, das Risiko von Diskriminierung oder die Zusammensetzung der Zielgruppe Grenzverletzungen begünstigen?
Risikofaktoren durch die personelle Ausstattung
13. Steht ausreichendes qualifiziertes Personal zur Verfügung?
14. Welche Fortbildungs- und welche Entlastungsangebote gibt es für Mitarbeitende?
15. Wie groß ist die Personalfluktuation?
Risikofaktoren durch die Kultur der Organisation/Haltung der Mitarbeitenden
16. Wie werden Regeln aufgestellt und entwickelt?
17. Wie wird mit Fehlern umgegangen?
18. Gibt es eine Regelung zum Umgang mit Gerüchten?
Risikofaktoren auf der pädagogischen Beziehungsebene
19. Welche Gelegenheiten gibt es im Alltag, in denen es in Interaktionen zu Nähe-Distanz-Problemen kommen kann?20. Wie wird mit Körperkontakt und Berührungen umgegangen?
21. Gibt es Bevorzugungen oder Benachteiligungen von einzelnen Kindern durch Mitarbeitende?
22. Gibt es Regelungen zum Umgang mit Geheimnissen?
23. Dürfen Räume abgeschlossen werden, wenn Personen sich darin befinden?
Risikofaktoren bei der Nutzung digitaler Medien
24. Sind die Mitarbeitenden ausreichend bzgl. der Risiken für die Kinder und Jugendlichen bei der Nutzung digitaler Medien sensibilisiert?
25. Wie können Kinder und Jugendliche im Umgang mit digitalen Medien ausreichend geschützt werden?
Risikofaktoren durch räumliche Strukturen
26. Welche Rückzugsräume und Räume der Intimsphäre gibt es?
27. Welche Räume könnten Gelegenheitsstrukturen für Grenzverletzungen bieten?
28. Welche räumlichen Bedingungen erschweren die Aufsichtspflicht?
29. Werden Besucher*innen, (die nicht bekannt sind), direkt angesprochen?
4. Intervention
4.1 Notfallplan
Im Falle eines Verdachts auf Kindswohlgefährdung ist der Personalvorstand zu informieren. Sollte dieser/diese verhindert oder befangen sein (bspw. er/sie ist mit dem/der Beschuldigten befreundet), muss seine/ihre Vertretung – der Verwaltungsvorstand – den Fall übernehmen und ist für die Steuerung verantwortlich. Ebenso können die Einleitung von Maßnahmen bzw. arbeitsrechtliche Schritte ausschließlich vom Träger – in unserem Falle von den Vorständen – durchgeführt werden. Gemeinsam mit der Kitaleitung steuert der Personalvorstand die Verfahrensschritte. Sollte die Kitaleitung ebenfalls befangen oder abwesend sein, wird die Vertretung der Kitaleitung oder der/die Kinderschutzbeauftragte der Erzieherinnen hinzugezogen.
Zur Erstbewertung der Hinweise wird eine insoweit erfahrene Fachkraft (ieFK) durch die Kitaleitung und/oder den/die Kinderschutzbeauftragte/n der Erzieher*innen hinzugezogen. Für das Hinzuziehen externer Beratung bestehen Kooperation mit den Institutionen, die in Abschnitt 4.2 Kooperationen aufgelistet sind. Gemeinsam mit der ieFK wird eine Gefährdungseinschätzung gemacht. Auf dieser Basis werden anschließend die nächsten Schritte eingeleitet, die dem BAGE-Leitfaden “Handlungsschema bei Hinweisen auf Kindswohlgefährdung durch Fachkräfte/Mitarbeiter*innen in der Einrichtung” oder „Schnelle Hilfe - Vorgehen nach § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindswohlgefährdung” folgen.
In selbstorganisierten Einrichtungen wie unserer besteht die Herausforderung darin, dass das Verfahren ausreichend bekannt ist. Grund dafür ist die große Bedeutung der Einhaltung von Fristen, wenn ggf. notwendige Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Daher hat der scheidende Vorstand dafür Sorge zu tragen, dass der/die Nachfolger*in ordentlich in die Thematik eingearbeitet wird. Außerdem sollte sich die Kitaleitung bei einem Vorstandswechsel mit den entsprechenden Personen austauschen und die Bedeutung des Kinderschutzkonzepts sowie der Verfahrensweise besprechen. Der neue Vorstand ist verpflichtet, sich in die Prozesse einzuarbeiten. Die Kitaleitung steht ihm/ihr hierfür für Rückfragen zur Verfügung.
4.2 Kooperation
Im Falle einer Kindswohlgefährdung sind die Verfahrensverantwortlichen dazu angehalten, sich externe Hilfe durch eine sogenannte insoweit erfahrene Fachkraft (ieFK) hinzuzuziehen. Folgende Kontakte bestehen:
Kinderschutz-Zentrum Stuttgart
Alexanderstr. 2, 70184 Stuttgart
Mo- Do: 09.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
Telefon: 0711 / 23890-0
E-Mail: info@kisz-stuttgart.de
KOBRA Beratungsstelle für sexuelle Gewalt an Kindern
Hölderlinstraße 20, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 / 162 970
E-Mail: beratungsstelle@kobra-ev.de
pro familia Beratungsstelle
Rotebühlstr. 121, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 / 6567906
Email: stuttgart@profamilia.de
Akute Krisenhilfe in Stuttgart
Polizei Notruf - 24 Std 110
Krisen und Notfalldienst
Mo - Fr 9.00 – 24.00 Uhr; Samstags, Sonn-, Feiertags: 12.00 – 24.00 Uhr Tel. 0180 / 511 0 444
Jugendamt Stuttgart
Mo – Fr 09.00 – 12.00 und 14.00 – 15.30 Uhr (außer Freitag) Tel. 0711 / 216 55555
Kinderschutz Zentrum Stuttgart
Mo - Do 09.00 – 12.30 und 14.00 – 17.00 Uhr, Freitag 09.00 – 12.00 Tel. 0711 / 238900
Schlussbemerkung
Unser trägereigenes Kinderschutzkonzept hilft…
Literaturverzeichnis
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- Rehmann, Yvonne (2018): Partizipation in der Krippe – Grundlagen und Anregungen für die Praxis. Verfügbar unter: https://www.kitafachtexte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/KiTaFT_Rehmann_2018-PartizipationinderKrippe.pdf (KiTaFT_Rehmann_2018-PartizipationinderKrippe.pdf (kitafachtexte.de). Zuletzt abgerufen am 31.07.2024.
- Samara, Evelyn Referatsleiterin KVJS (Vortrag, 2022): Kinderschutz gewinnt an Bedeutung
- Kinderschutzkonzepte in der Kindertagesbetreuung. Bei Forum AmPuls am 28. April 2022.
- Seifert, Franka, Et.al. (2020): Sichere Orte für Kinder gestalten Gewalt in Tagesangeboten für Kinder: vorbeugen – erkennen – verhindern. Herausgeber: Der Paritätische NRW.
- Schneider, Ulrich (2022): Gefährdung des Kindeswohls innerhalb von Institutionen. Herausgeber: Der Paritätischer Gesamtverband e.V., Berlin.
- Schneider, Ulrich und Sabine Radtke (2019): Kinderrechte stärken! Beschwerdeverfahren für Kinder in Kindertageseinrichtungen. Herausgeber: Der Paritätische Gesamtverband, Berlin.
- https://www.stuttgart.de/buergerinnen-und-buerger/kinder-undjugendliche/traeger_der_freien_jugendhilfe/vereinbarung-zum-schutzauftrag.php
- Triska, Stephanie, et. al. (2015): KVJS-Ratgeber: Partizipation von Kleinkindern - Fachliche und konzeptionelle Impulse. Herausgeber: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Stuttgart.